Frühling

Ortsreklametafeln

    

Ortsreklametafeln (Nord und Süd) im Viertel Gross

 Einschub für Veranstaltungen, Ankündigungen, etc.
Hier sind jegliche Vereins-Veranstaltungen wie Grümpelturniere, Oldtimertreffen, Seenachtsfeste, Generalversammlungen oder anderweitige Vereins-Aktivitäten gemeint. Sinngemäss sind auch Reklamen für kulinarische Events wie Metzgätä, befristete Spezialitätenangebote etc. möglich. Aber auch öffentliche Ankündigungen wie «Abstimmung, Gemeinde-/Bezirksversammlung, Genossengemeinde, Papiersamlung etc.». Im allerweitesten Sinn kann auch zum Beispiel eine «Erinnerung/Aktion zur Winterpneumontage» dazu zählen, nicht aber eine permanente Firmenwerbung ohne jegliche, spezielle, zeitlich befristete Veranstaltung.
(Bewilligungstext gemäss Kantonspolizei Schwyz vom 2. Februar 2011)
 
Dieses Angebot gilt für alle Vereine und Organisationen mit Sitz in Gross.
 
Vereine und Organisationen, die ausserhalb von Gross ihren Sitz haben, können ebenfalls dieses Angebot, unter Auflage weiteren Bestimmungen, benützen.
 
Vereine und Organisationen mit Sitz in Gross haben immer Vorrang.
 
Es müssen Originaleinschübe Aluminium 2mm, 2015 x 740mm (Tafelmass),
1850 x 700mm (Sichtmass) verwendet werden.
 
Es sind keine Kartons, Leintücher oder weitere «Angehängsel» erlaubt.
 
Für Vereine und Organisationen mit Sitz in Gross sind die Kosten von CHF 50.- pro Anlass zu entrichten.
 
Vereine und Organisationen, die ausserhalb von Gross ihren Sitz haben, sind die Kosten von 100.- pro Anlass zu entrichten.
 
Die Kosten beziehen sich auf einen Einschub in der Ortsreklametafel Nord und einen Einschub in der Ortsreklametafel Süd.
  
Gross, 20. März 2023 /Och

Ansprechsperson:
Ruedi Füchslin
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Hier die Druckversion:
Reglement-Ortsreklametafeln

 
Einwohnerverein Gross mitänand
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​8841 Gross SZ